Dein Profi für Überdachungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote

Angebote und alle damit verbundenen von uns erstellten Unterlagen und Angaben bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht statthaft. An unser Angebot halten wir uns für vier Wochen ab dem Absendetag gebunden.

2. Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen und zeitlichen Rahmen dieses Auftrages sowie nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Die Verarbeitung der Daten auch durch Unterauftragnehmer findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt.

3. Gelieferte Waren, Ausführung, Abnahme und Gewährleistung

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Garantie: 10 Jahre auf Aluminium und Polycarbonat- Dachplatten, 1 Jahr auf Dichtigkeit , wenn wir montieren. Reklamationen sind in Schriftform an uns zu richten. Der Kunde wurde darüber informiert , dass er eigenverantwortlich zu prüfen hat, inwiefern ein Bauantrag für das Projekt erforderlich ist. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse vorweisen. Wo Fundamente gesetzt werden, müssen Pflaster, Asphalt oder andere Beläge
entfernt sein. Wenn zusätzliche Arbeiten durch uns erbracht werden müssen, werden wir diese in Abstimmung berechnen. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln usw. im Boden. Die Wiederherstellung von Pflaster und anderen Belägen um die Fundamente sind bauseitig zu erledigen. Wir haften nicht für bauliche Mängel an ihrer Immobilie.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Auftraggeber die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel
hat der Auftraggeber in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen Wir verpflichten uns, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf durch uns verursachte vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf unsere Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt. Eine Gewährleistungssicherheit darf durch den Auftraggeber nur dann einbehalten werden, wenn dieses beim Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.

4. Veröffentlichung von Fotos zu Referenzzwecken

Mit der Beauftragung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Fotos von der ausgeführten Arbeit anfertigen und in unsere Referenzliste aufnehmen dürfen. Wir versprechen Ihnen:

  • Wir zeigen Ihnen vor der Veröffentlichung alle dafür vorgesehenen Bilder
  • Sie haben jederzeit auch nach der Veröffentlichung das Recht, Ihre Zustimmung nachträglich zurückzuziehen. Wir löschen dann die Bilder, sofern dies technisch möglich ist, sofort.
  • Wir veröffentlichen die Bilder immer ohne Angaben zu Ihrer Person oder Adresse.
  • Wir unternehmen alles, um uns und Sie vor unerlaubtem Herunterladen und Weiterverbreiten der Bilder zu schützen.
  • Wir werden die Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußern, abtreten usw.
  • Die Veröffentlichung erfolgt im Internet immer nur auf Seiten, die für die Präsentation von Referenzen geeignet sind (z. B. Homepage, Expertenplattformen, soziale Netzwerke) und auf Druckerzeugnissen.

5. Gewährleistungsausschluss

Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, soweit es um die Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten geht.

6. Kostenlose Überlassung

Während der Arbeiten werden uns vom Auftraggeber in ausreichender Form und Menge zur Verfügung
gestellt: Bauwasser, Baustrom, Platz für Gerätschaften. Vom Auftraggeber gestellte Geräte oder Hilfsmittel
sind für uns kostenfrei.

7. Abrechnung, Zahlungsfristen

Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Der Auftraggeber gesteht uns ausdrücklich ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, wenn fällige Zahlungen
nicht geleistet werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder Zusätze hierzu bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Persönliche Beratung

Eine unkomplizierte, kostenlose und persönliche Beratung. Je mehr du mir über deine Vorstellung verrätst, desto besser können wir gemeinsam dein Traum Projekt realisieren.

Kontaktinformation
Dein Projekt

Danke für die großartige Entscheidung! 😀😀🎉🎉

Wir haben deine Nachricht erhalten und möchten uns bedanken. Wenn deine Anfrage dringend ist, kontaktiere uns bitte einfach unter der Nummer +49 170 8907407, um mit einem unserer Ansprechpartner direkt zu sprechen.

Ansonsten, haben wir dir eine Bestätigung email gesendet.

Bis bald.

-Daniel